Schadenlexikon – Von A bis Z

A

Abrechnung, (fiktive)
Der Besitzer lässt sein Fahrzeug nicht reparieren, sondern rechnet den Schaden auf Basis der im Gutachten ermittelten Werte ab. Die Versicherung zahlt dann entsprechend der des Kfz Gutachters ermittelten Werte ohne einer Reparatur aus.

Altschaden  (nicht reparierter Vorschaden)
Ein Altschaden ist eine Beschädigung am Fahrzeug, die bereits vor dem aktuellen Schadenereignis vorhanden war und nicht instand gesetzt wurde. Diese Schäden werden im Gutachten dokumentiert und entsprechend bei der Ermittlung des Fahrzeugwertes und wenn notwendig bei der Ermittlung der Reparaturkosten berücksichtigt.

Ausfallzeit
Die Ausfallzeit ist der Zeitraum, in dem das beschädigte Fahrzeug nicht genutzt werden kann. Für diesen Zeitraum kann ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung (nur bei Haftpflichtschäden) geltend gemacht werden.

B

Bagatellschaden
Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn die geschätzten Reparaturkosten unter 1.000 Euro liegen. In solchen Fällen kann statt eines vollständigen Gutachtens ein Kostenvoranschlag oder eine Reparaturkostenprognose ausreichend sein.

 

Besichtigungstermin
Der Termin, bei dem der Sachverständige das beschädigte Fahrzeug vor Ort begutachtet. Dabei werden alle sichtbaren und verdeckten Schäden dokumentiert und fotografiert.

 

D

DAT (Deutsche Automobil Treuhand)
Ein etabliertes Bewertungssystem für Fahrzeuge in Deutschland. Die DAT-Datenbank dient als Grundlage für die Ermittlung von Fahrzeugwerten und Reparaturkosten.

 

Differenzbesteuerung


Ein steuerrechtliches Verfahren beim Gebrauchtwagenhandel nach § 25a UStG, bei dem die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Händlereinkaufs- und Händlerverkaufspreis berechnet wird.
Bei der Schadensregulierung wird in der Regel (nach BVSK-Richtlinie) ein pauschaler Mehrwertsteueranteil von 2,4 % vom Wiederbeschaffungswert angesetzt.


Beispiel:
Bei einem Wiederbeschaffungswert von z.B.                    15.000,00 € (differenzbesteuert):

  • Anteil Mehrwertsteuer:                                      2,4 %=       360,00 €
  • Netto-Wiederbeschaffungswert:                                14.640,00 €



E

Eigenschaden
Ein Schaden am eigenen Fahrzeug, für den der Fahrzeughalter selbst verantwortlich ist. Die Regulierung erfolgt über die eigene Kaskoversicherung, sofern vorhanden.

 

Ersatzteile, Neuteile
Fabrikneue Originalteile oder gleichwertige Teile vom Hersteller. Bei der Schadensregulierung besteht grundsätzlich Anspruch auf Neuteile.

 

Eurotax (Schwacke)
Ein Bewertungssystem zur Ermittlung von Fahrzeugwerten auf Basis von Marktdaten. Die Schwacke-Liste wird häufig zur Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts herangezogen.

 

F

Fahrtauglichkeit
Die Fahrtauglichkeit beschreibt, ob ein beschädigtes Fahrzeug noch sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Bei mangelnder Fahrtauglichkeit muss das Fahrzeug abgeschleppt werden.

 

Fremdverschulden
Ein Unfall, bei dem der Fahrzeughalter keine Schuld trägt. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt in diesem Fall die Kosten für Gutachter, Reparaturkosten und gegebenenfalls Rechtsanwaltskosten.

 

Frist, Verjährungsfrist
Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

Beispiel:

  • Unfalltag: 14.10.2025
  • Verjährungsfrist beginnt: 01.01.2026 (Ende des Jahres 2025)
  • Verjährungsfrist endete am 31.12.2028
  • Letztmöglicher Geltendmachungstag: 31.12.2028

Ab dem 01.01.2029 kann die Versicherung die Ansprüche ablehnen.

 

Wichtig: Bereits eingereichte Schadenmeldungen oder Gutachtachtenaufträge unterbrechen die Verjährungsfrist. Es ist daher ratsam, sofort nach einem Unfall das Gutachten in Auftrag zu geben.

 

G

Gutachten
Ein Gutachten ist ein von einem Sachverständigen erstelltes Dokument, das einen Schadensfall vollständig analysiert und dokumentiert. Es enthält eine detaillierte Schadensbeschreibung mit Fotodokumentation, die Reparaturkosten, bestimmt sowohl die Wertminderung als auch den Wiederbeschaffungswert. Ein Gutachten gilt als Beweismittel vor Gericht und Versicherungen und bildet die verlässliche Grundlage für eine Schadensregulierung.

 

Gutachterkosten
Die Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens. Bei unverschuldeten Unfällen trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers diese Kosten.

 

H

Haftpflichtversicherung
Die Versicherung des Unfallverursachers, die für Schäden an fremden Fahrzeugen und Personen aufkommt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und reguliert Fremdschäden.

 

Herstellungskosten
Die Gesamtkosten, die für die vollständige Reparatur des Fahrzeugs in dem Zustand vor dem Unfall erforderlich sind. Sie werden im Gutachten detailliert aufgeschlüsselt.

 

K

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt – unabhängig davon, wer die Schuld trägt. Sie wird in zwei Varianten angeboten:

Teilkaskoversicherung:
Die Teilkasko deckt Schäden ab, die durch äußere Einflüsse entstehen, für die der Fahrzeughalter nicht verantwortlich ist. Dazu gehören Diebstahl und Raub des kompletten Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, Hagel- und Unwetterschäden, Sturm- und Windschäden, Blitzschlag und Überspannung, Kollisionen mit Tieren (zB Wildunfälle), Glas- und Scheibenschäden, Karosserieschäden durch Vandalismus, Brand und Explosion sowie Kurzschlüsse durch Wasser oder Feuchtigkeit.

Vollkaskoversicherung:
Die Vollkasko bietet den umfassendsten Schutz und deckt zusätzlich zu allen Leistungen der Teilkasko auch selbstverschuldete Unfälle, Unfälle mit Fluchtfahrer, Parkschäden und Vandalismus ab – auch wenn der Versicherungsnehmer selbst die Schuld trägt.

 

Kostenvoranschlag
Eine Schätzung der voraussichtlichen Reparaturkosten durch eine Werkstatt. Laut Rechtsprechung gilt ein Kostenvoranschlag als interessengetrieben und hat vor Gericht weniger Gewicht als ein Gutachten.

 

L

Lackierung
Der Fahrzeuglack ist die Schutzschicht der Karosserie und besteht in der Regel aus mehreren Schichten (Grundierung, Basislack, Klarlack). Im Gutachten werden Lackschäden detailliert dokumentiert – von kleinen Kratzern bis zu großflächigen Beschädigungen. Die Kosten für eine fachgerechte Lackierung richten sich nach Schadensumfang, betroffener Fläche und erforderlicher Schichtenanzahl. Lackierarbeiten sind ein wesentlicher Bestandteil der Reparaturkostenermittlung und werden auf Basis aktueller Marktpreise kalkuliert.

 

Leasingfahrzeug
Bei Leasingfahrzeugen ist der Leasinggeber (meist ein Finanzierungsunternehmen oder die Autobank) der Eigentümer, während der Leasingnehmer nur Nutzer ist. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Schadensregulierung: Der Leasinggeber muss in den Schadensfall einbezogen werden, da er wirtschaftlicher Eigentümer ist. Bei der Gutachtenerstellung müssen die Bedingungen des Leasingvertrags beachtet werden – viele Leasingverträge schreiben vor, dass nur Originalteile eingebaut werden dürfen und Reparaturen von autorisierten Werkstätten durchgeführt werden müssen. Schadensersatzforderungen und Regulierungszahlungen gehen zunächst an den Leasinggeber, der diese dann an den Leasingnehmer weitergeben kann.

 

M

Merkantile Wertminderung
Die merkantile Wertminderung ist der wirtschaftliche Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall, auch wenn dieses fachgerecht und vollständig repariert wurde. Sie entsteht, weil ein unfallbeschädigtes und repariertes Fahrzeug auf dem Markt weniger wert ist als ein baugleiches unfallfreies Fahrzeug – potenzielle Käufer nehmen ein Unfallfahrzeug mit einem gewissen „Makel“ wahr. Die merkantile Wertminderung wird im Gutachten gesondert ausgewiesen und ist ein anerkannter Schadensersatzposten, für den die gegnerische Versicherung bei Fremdverschulden aufkommen muss. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugalter, Schadensumfang, Reparaturqualität und örtlicher Marktlage. Inwieweit eine merkantile Wertminderung zugesprochen werden kann, entscheidet der Sachverständige im Zuge der Gutachtenerstellung.

 

Mietwagen
Nach einem unverschuldeten Unfall kann der Geschädigte für die Reparaturdauer einen Mietwagen beanspruchen. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, jedoch nur im angemessenen Rahmen.

 

N

 

Nutzungsausfall
Eine pauschale Entschädigung für die Zeit, in der das Fahrzeug nicht genutzt werden kann, ohne dass ein Mietwagen angemietet wird. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Ausfallzeit.

 

O

Originalteile
Vom Fahrzeughersteller produzierte oder freigegebene Ersatzteile. Bei der Schadensregulierung besteht grundsätzlich Anspruch auf Originalteile.

 

P

Polizeibericht
Die polizeiliche Unfallaufnahme dokumentiert den Unfallhergang. Der Polizeibericht ist ein wichtiges Dokument für die Schadensregulierung.

 

R

Reparaturkostenprognose
Eine fachlich fundierte Vorhersage der erforderlichen Reparaturkosten durch einen Sachverständigen. Laut Rechtsprechung gilt sie im Gegensatz zum Kostenvoranschlag als neutral.

 

Restwert
Der Marktwert des beschädigten Fahrzeugs im unfallbeschädigten Zustand. Er wird bei einem eingetretenen Totalschaden vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.

 

Rückstufung
Nach einem selbstverschuldeten Schaden kann die Kaskoversicherung den Versicherungsnehmer in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückstufen. Dies führt zu höheren Versicherungsbeiträgen.

 

S

Sachverständiger
Ein unabhängiger Fachmann, der Fahrzeugschäden objektiv bewertet und dokumentiert. Sachverständige sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und gelten vor Gericht als neutrale Gutachter.

 

Schadensminderungspflicht
Der Geschädigte ist verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies bedeutet aber nicht, dass auf ein Gutachten verzichtet werden muss.

 

Schadennummer
Die von der Versicherung vergebene Referenznummer für einen Schadensfall. Sie dient der eindeutigen Zuordnung und sollte in allen Dokumenten angegeben werden.

 

Selbstbeteiligung
Der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei einem Kaskoschaden selbst tragen muss. Die Höhe der Selbstbeteiligung wird im Versicherungsvertrag festgelegt.

 

Stundenverrechnungssatz
Der Preis pro Arbeitsstunde in einer Kfz-Werkstatt. Er variiert je nach Region, Werkstatttyp und Fahrzeugmarke.

 

T

Totalschaden, wirtschaftlich
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs überschreiten. In diesem Fall ist eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll.

 

Technische Wertminderung

Die technische Wertminderung ist der dauerhafte Wertverlust eines Fahrzeugs, der entsteht, wenn eine vollständige und fachgerechte Reparatur aus technischen Gründen nicht mehr möglich ist. Dies ist typischerweise der Fall, wenn für das beschädigte Fahrzeug keine originalen Ersatzteile mehr verfügbar sind und die Verwendung von Nachbauteilen oder gebrauchten Teilen die ursprüngliche Passgenauigkeit, Qualität oder Funktionalität nicht wiederherstellen kann. Auch wenn Karosserieteile nicht mehr exakt passen, Spaltmaße nicht mehr den Herstellervorgaben entsprechen oder die werksseitige Verarbeitung nicht mehr erreicht werden kann, liegt eine technische Wertminderung vor. Sie ist besonders relevant bei älteren Fahrzeugen, Oldtimern oder Fahrzeugen, deren Ersatzteilversorgung eingestellt wurde. Die technische Wertminderung wird im Gutachten ausdrücklich ausgewiesen und ist neben der merkantilen Wertminderung ein eigenständiger Schadensersatzposten.

 

U

Unfallflucht
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat. Unfallbeteiligte sind verpflichtet, am Unfallort zu bleiben und ihre Daten anzugeben.

 

UPE (Unverbindliche Preisempfehlung)
Die vom Hersteller empfohlene Preisgestaltung für Ersatzteile und Zubehör. Sie dienen als Grundlage für die Kalkulation im Gutachten. Oft werden durch Werkstätten UPE Aufschläge erhoben. Die Höhe dieser werden ebenfalls im Gutachten aufgeführt.

 

V

Verbringungskosten
Kosten für den Transport des beschädigten Fahrzeugs zur Werkstatt oder zum Gutachter. Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gönnerische Versicherung diese Kosten.

 

Vorsteuerabzugsberechtigung
Unternehmen und Gewerbetreibende können die Mehrwertsteuer auf Reparaturkosten vom Finanzamt zurückholen. Dies hat Auswirkungen auf die Schadensregulierung.

 

W

Wiederbeschaffungsaufwand
Die gesamten Kosten, die für die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs anfallen. Dazu gehören neben dem Wiederbeschaffungswert auch Nebenkosten wie Zulassung und Überführung.

 

Wiederbeschaffungswert
Der Betrag, der erforderlich ist, ist, um ein gleichwertiges Fahrzeug gleicher Art, Güte, Alter und Ausstattung zu erwerben. Er wird auf Basis aktueller Marktpreise ermittelt.

 

Werkstattrisiko
Das Risiko, dass Mehrkosten durch unvorhergesehene Reparaturarbeiten entstehen. Laut BGH-Rechtsprechung trägt bei fiktiver Abrechnung der Geschädigte dieses Risiko nicht.

 

Z

Zeitwert
Der aktuelle Marktwert des Fahrzeugs vor dem Schadeneintritt. Er entspricht in der Regel dem Wiederbeschaffungswert und dient als Grundlage für die Schadensberechnung.

 

Nun Zulassungsbescheinigung
Die Fahrzeugpapiere (früher Fahrzeugbrief und -schein), die für die Gutachtenerstellung benötigt werden. Sie enthalten die relevanten Fahrzeugdaten.

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