Fragen und Antworten
zum Thema Kfz-Gutachter

Ihr Kfz-Gutachter in Olsberg – und in vielen weiteren Städten für Sie unterwegs. Wir begutachten nicht nur in Olsberg: Auch in Brilon, Meschede, Korbach und vielen umliegenden Orten sind wir schnell und zuverlässig für Sie im Einsatz – direkt bei Ihnen vor Ort.

Unverbindlich und kostenlos beraten lassen

Fragen zum Kfz-Gutachten allgemein

Was genau ist ein Kfz-Gutachten?

Ein Kfz-Gutachten ist eine schriftliche und fotografische Bewertung deines Fahrzeugs –
meist nach einem Unfall. Es zeigt dir, wie hoch der Schaden ist, welcher Reparaturaufwand
entsteht und welchen Wert das Auto davor und danach hatte.

Ein Unfallgutachten ist immer dann sinnvoll, wenn ein größerer Schaden entstanden ist – zum Beispiel bei einem unverschuldeten Unfall. Ab einem Schaden von ca. 1.000 € empfiehlt es sich, ein Gutachten erstellen zu lassen. Aus unserer Erfahrung liegen heutzutage in 99 % der Fälle die Reparaturkosten bereits über 1.000 €.

Ein professionelles Unfallgutachten dokumentiert nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs (Wert vor dem Unfall), den Restwert (aktueller Wert des beschädigten Fahrzeugs) und die Wertminderung. So haben Sie eine vollständige, nachvollziehbare Grundlage, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

Ja, im Haftpflichtfall (unverschuldeter Unfall) haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen.

Ein Kostenvoranschlag ist eine einfache Reparaturkostenschätzung der Werkstatt – mehr nicht. Er erfasst weder die merkantile Wertminderung (Ihr Fahrzeug verliert auch nach perfekter Reparatur an Marktwert) noch den Nutzungsausfall, den Sie beanspruchen können. Vor Gericht ist er kein anerkanntes Beweismittel. Außerdem nutzen Versicherungen den KVA gezielt, um Stundensätze und Ersatzteilpreise zu kürzen – auf Ihren Kosten.

Was leistet das Gutachten mehr?

Ein unabhängiges Sachverständigengutachten sichert alle Ihre Ansprüche rechtssicher ab:

  • Reparaturkosten (detailliert, herstellerkonform)
  • Merkantile Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert & Restwert bei Totalschaden
  • Nutzungsausfall & Mietwagenkosten
  • Anerkanntes Beweismittel im Streitfall

Bei einem unverschuldeten Unfall darfst du den Gutachter selbst wählen – unabhängig
davon, was dir die gegnerische Versicherung vorschlägt. Die Kosten trägt in diesem Fall die
Versicherung des Unfallverursachers.

Bei PKW benötigen wir in der Regel 1-2 Werktage, nachdem wir das Fzg. besichtigt haben. Bei anderen Fahrzeugtypen kann es aufgrund des erhöhten Aufwandes mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir versprechen jedoch, wir arbeiten so schnell wie es nur geht. 

Nein, wir kommen auch gern zu dir – egal ob nach Hause, zur Arbeit oder zur Werkstatt. Der
Vor-Ort-Service ist für dich kostenfrei (im Haftpflichtfall).

Nein – wir prüfen visuell und mit modernen Messgeräten. Eine Demontage ist nur in
Ausnahmefällen notwendig, und das besprechen wir natürlich vorher mit dir.

Auch dann ist das Gutachten sinnvoll, denn es dokumentiert den Schaden professionell.
Sollte der Schaden unter der Bagatellgrenze liegen (ca. 750 €), erstellen wir dir alternativ
eine Reparaturkostenermittlung.

Fragen zum Unfallgutachten

Wann sollte ein Unfallgutachter hinzugezogen werden?

Ein Unfallgutachter ist immer dann sinnvoll, wenn ein größerer Schaden entstanden ist – zum Beispiel bei einem unverschuldeten Unfall. Ab einem Schaden von ca. 1.000 € empfiehlt es sich, ein Gutachten erstellen zu lassen.


Ein professionelles Unfallgutachten dokumentiert nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs (Wert vor dem Unfall) und den Restwert (aktueller Wert des beschädigten Fahrzeugs). So haben Sie eine vollständige, nachvollziehbare Grundlage, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

Gerne beraten wir Sie kostenfrei, inwieweit ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag für den entstandenen Schaden notwendig ist.

Wir kommen dorthin, wo dein Auto steht – egal ob zuhause, in der Werkstatt oder bei dir auf
der Arbeit. Wenn das Fahrzeug fahrbereit ist, machen wir gern einen Termin zur
Begutachtung in deiner Nähe aus.

Bei einem zu 100 % unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten.


Sprechen Sie uns an!
Wir beraten Sie unverbindlich und kostenfrei zu allen Fragen rund um Ihr Unfallgutachten.

In dem Fall trägt deine eigene Versicherung die Kosten – abhängig von deiner Police. Auch
hier beraten wir dich gern individuell.

Je früher, desto besser – damit keine Beweise verloren gehen. Am besten kontaktierst du
uns innerhalb von 2 Tagen nach dem Schadeneintritt.

Die Beweissicherung sollte vor der Reparatur erfolgen um den Schaden vollständig nachvollziehen zu können. Dennoch kann es auch bei einer bereits durchgeführten Instandsetzung des Schadens möglich sein, ein Gutachten zu erstellen. Hierzu beraten wir Dich gerne individuell.

Ja – bei einem Haftpflichtschaden (unverschuldet) darfst du den Sachverständigen frei wählen.
Bei Kaskoschäden (Teilkasko oder Vollkaskoschaden) musst du ggf. einen von der Versicherung beauftragten Gutachter
akzeptieren. Hier muss die Beauftragung eines freien Sachverständigen vorab abgestimmt werden um nicht die Kosten des Gutachtens selbst als Versicherungsnehmer tragen zu müssen.

Bei einem Haftpflichtschaden wird der regionale allgemeine Markt für die Ermittlung des Unfallfahrzeugwertes heran gezogen. Hierfür greifen wir auf unsere hauseigene Datenbank in welcher seriöse Fahrzeughändler gelistet sind zurück.

Das übernehmen wir gerne für Dich. Egal ob zur Versicherung, zu deiner Werkstatt oder zu deinem Rechtsanwalt. Wir versenden es direkt aus der bei uns angelegten Schadenakte. 

Fragen zum Vor-Ort-Service

Was genau ist der Vor-Ort-Service?

Das bedeutet, dass wir zu dir kommen – egal ob nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt. So sparst du Zeit und musst dein Fahrzeug nicht bewegen.
Ja, in der Regel ist der Vor-Ort-Service für dich kostenfrei, vor allem bei unverschuldeten Unfällen. Wir kümmern uns um die Anfahrt und alles Weitere.

Wir versuchen, innerhalb von 60 Minuten bei dir zu sein – je nach Region und Verfügbarkeit.
Schnell und zuverlässig!

Ja, am besten rufst du uns an oder nutzt unser Kontaktformular, damit wir den Termin genau
auf deine Wünsche abstimmen können.

Du sparst Zeit und Stress, musst das Fahrzeug nicht bewegen und erhältst trotzdem ein
professionelles, detailliertes Gutachten.

Auf Anfrage sind wir flexibel – sprech uns gern an, wenn du besondere Zeiten bevorzugst.

Wir sind in vielen Regionen tätig, auch außerhalb von Olsberg. Gegebenenfalls sind wir nicht nur in NRW o. Hessen tätig! Auch bundesweit sind wir für Dich da! Wir kümmern uns um schnelle Besichtigung innerhalb von 1-2 Tagen!

In der Regel dauert die Begutachtung etwa 30–60 Minuten, abhängig vom Schaden und
Fahrzeugtyp.

Ja, es ist hilfreich, wenn du Fahrzeugschein, Unfallberichte oder Fotos bereithältst, falls
vorhanden. So können wir das Gutachten besser vorbereiten.

Natürlich! Unsere Gutachter erklären dir alles Schritt für Schritt und beantworten gerne deine
Fragen vor Ort.

Fragen zu Kosten & Abrechnung

Wer trägt die Kosten für das Kfz Gutachten?

Im Haftpflichtfall (unverschuldeter Unfall) trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für das Gutachten.

Im Kaskofall sollte mit Ihrer Versicherung abgestimmt werden, ob die Kosten für einen unabhängigen Kfz-Gutachter übernommen werden.

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlen Sie nichts – die Kosten trägt zu 100% die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Dann übernimmt meist deine eigene Versicherung die Kosten, je nach Vertragsbedingungen.
Wir beraten dich hierzu gern.

Nein – bei uns gibt es keine versteckten Gebühren. Alle Kosten besprechen wir transparent
vorab.

Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, damit du keine Vorauszahlungen
leisten musst.

Nein, bei unverschuldeten Unfällen musst du nichts bezahlen. Bei anderen Fällen
informieren wir dich vorab über mögliche Kosten.

In den meisten Fällen ist der Vor-Ort-Service für dich kostenfrei, vor allem bei
Haftpflichtfällen.

Das hängt von deinem Fall ab – oft ist das Gutachten Teil der Schadenregulierung und
daher nicht abzugsfähig. Wir empfehlen, mit deinem Steuerberater zu sprechen.

Ja, wir legen dir vorab alle Kosten offen und informieren dich, wenn sich etwas ändert.

Meistens innerhalb weniger Tage nach Gutachtenerstellung, wir kümmern uns um eine
schnelle Abwicklung.

Sollte es Probleme mit der Kostenübernahme des Gutachtens geben, unterstützen wir dich bei technischen Einwänden des Versicherers und stehen dir zur Seite – Manchmal macht es auch Sinn, einen Rechtsanwalt zur Geltendmachung zu beauftragen.

Fragen zum Ablauf & zur Abwicklung

Erstellt das Sachverständigenbüro WIMAR auch Kostenvoranschläge?

Sollte es sich um einen Bagatellschaden handeln – oder stellt sich dies nach der Besichtigung durch den Sachverständigen heraus – erstellen wir Ihnen eine Reparaturkostenprognose.

Die Reparaturkostenprognose ist eine neutrale und fachlich fundierte Vorhersage der zu erwartenden Reparaturkosten. Auch diese Kosten werden im Haftpflichtfall in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.

  1. Du rufst uns an und gegebenenfalls schickst du uns schon 1-2 Bilder des Schadens
  2. Wir machen direkt eine Voreinschätzung und geben Dir sofort einen Termin für die Besichtigung
  3. Besichtigung und individuelle Beratung direkt vor Ort
  4. Wir erstellen das Kfz-Gutachten
  5. Versand des Gutachtens an Werkstatt, Versicherung oder Rechtsanwalt

Von der Terminvereinbarung bis zur Gutachtenerstellung in der Regel 1–3 Werktage. Je
nach Schadensumfang kann es schneller oder länger dauern.

Fahrzeugschein, Unfallberichte, Fotos vom Schaden, Versicherungsunterlagen – falls
vorhanden.

Nein, das Gutachten sollte immer vor der Reparatur erstellt werden, um den Schaden
komplett und rechtssicher zu dokumentieren.

Ja, wir schicken dir das Gutachten per E-Mail oder auf Wunsch per Post.

Wir kümmern uns natürlich gerne wenn es zu technischen Einwänden der Versicherung kommt und erstellen einen entsprechenden Bericht.

Dann kannst du uns jederzeit kontaktieren – wir prüfen, ob eine Nachbearbeitung oder
Ergänzung nötig ist.

Fragen zur Terminvereinbarung

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Am einfachsten per Telefon, E-Mail oder über unser Online-Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich bei dir zurück.
Wir versuchen, Termine oft innerhalb von 24 Stunden anzubieten – je nach Verfügbarkeit.

Auf Anfrage sind auch Termine abends oder am Wochenende möglich.

Bitte gib uns rechtzeitig Bescheid, dann finden wir gemeinsam einen Ersatztermin.

Etwa 30–60 Minuten, je nach Umfang der Begutachtung.

Nein, erst einmal nur deine Kontaktdaten und die Infos zum Fahrzeug. Alles Weitere klären
wir im Gespräch.

Ja, wenn du einen bestimmten Sachverständigen bevorzugst, sag uns das gern.

Kein Problem, sag uns einfach Bescheid – wir sind flexibel und finden einen neuen Termin.

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