Fragen und Antworten
zum Thema Kfz-Gutachter
Ihr Kfz-Gutachter in Olsberg – und in vielen weiteren Städten für Sie unterwegs. Wir begutachten nicht nur in Olsberg: Auch in Brilon, Meschede, Korbach und vielen umliegenden Orten sind wir schnell und zuverlässig für Sie im Einsatz – direkt bei Ihnen vor Ort.
- Wir sind jetzt erreichbar!
Fragen zum Kfz-Gutachten allgemein
Was genau ist ein Kfz-Gutachten?
Ein Kfz-Gutachten ist eine schriftliche und fotografische Bewertung deines Fahrzeugs –
meist nach einem Unfall. Es zeigt dir, wie hoch der Schaden ist, welcher Reparaturaufwand
entsteht und welchen Wert das Auto davor und danach hatte.
Warum brauche ich ein Kfz Gutachten?
Ein Unfallgutachten ist immer dann sinnvoll, wenn ein größerer Schaden entstanden ist – zum Beispiel bei einem unverschuldeten Unfall. Ab einem Schaden von ca. 1.000 € empfiehlt es sich, ein Gutachten erstellen zu lassen. Aus unserer Erfahrung liegen heutzutage in 99 % der Fälle die Reparaturkosten bereits über 1.000 €.
Ein professionelles Unfallgutachten dokumentiert nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs (Wert vor dem Unfall), den Restwert (aktueller Wert des beschädigten Fahrzeugs) und die Wertminderung. So haben Sie eine vollständige, nachvollziehbare Grundlage, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
Darf ich den Gutachter selbst bestimmen?
Ja, im Haftpflichtfall (unverschuldeter Unfall) haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen.
Was ist besser: Ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag ist eine einfache Reparaturkostenschätzung der Werkstatt – mehr nicht. Er erfasst weder die merkantile Wertminderung (Ihr Fahrzeug verliert auch nach perfekter Reparatur an Marktwert) noch den Nutzungsausfall, den Sie beanspruchen können. Vor Gericht ist er kein anerkanntes Beweismittel. Außerdem nutzen Versicherungen den KVA gezielt, um Stundensätze und Ersatzteilpreise zu kürzen – auf Ihren Kosten.
Was leistet das Gutachten mehr?
Ein unabhängiges Sachverständigengutachten sichert alle Ihre Ansprüche rechtssicher ab:
- Reparaturkosten (detailliert, herstellerkonform)
- Merkantile Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert & Restwert bei Totalschaden
- Nutzungsausfall & Mietwagenkosten
- Anerkanntes Beweismittel im Streitfall
Wer beauftragt den Kfz-Gutachter – ich oder die Versicherung?
Bei einem unverschuldeten Unfall darfst du den Gutachter selbst wählen – unabhängig
davon, was dir die gegnerische Versicherung vorschlägt. Die Kosten trägt in diesem Fall die
Versicherung des Unfallverursachers.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Bei PKW benötigen wir in der Regel 1-2 Werktage, nachdem wir das Fzg. besichtigt haben. Bei anderen Fahrzeugtypen kann es aufgrund des erhöhten Aufwandes mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir versprechen jedoch, wir arbeiten so schnell wie es nur geht.
Muss ich mit dem Auto zu euch kommen?
Nein, wir kommen auch gern zu dir – egal ob nach Hause, zur Arbeit oder zur Werkstatt. Der
Vor-Ort-Service ist für dich kostenfrei (im Haftpflichtfall).
Wird mein Fahrzeug bei der Begutachtung zerlegt?
Nein – wir prüfen visuell und mit modernen Messgeräten. Eine Demontage ist nur in
Ausnahmefällen notwendig, und das besprechen wir natürlich vorher mit dir.
Was passiert, wenn der Schaden kleiner ist als gedacht?
Auch dann ist das Gutachten sinnvoll, denn es dokumentiert den Schaden professionell.
Sollte der Schaden unter der Bagatellgrenze liegen (ca. 750 €), erstellen wir dir alternativ
eine Reparaturkostenermittlung.
Fragen zum Unfallgutachten
Wann sollte ein Unfallgutachter hinzugezogen werden?
Ein Unfallgutachter ist immer dann sinnvoll, wenn ein größerer Schaden entstanden ist – zum Beispiel bei einem unverschuldeten Unfall. Ab einem Schaden von ca. 1.000 € empfiehlt es sich, ein Gutachten erstellen zu lassen.
Ein professionelles Unfallgutachten dokumentiert nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs (Wert vor dem Unfall) und den Restwert (aktueller Wert des beschädigten Fahrzeugs). So haben Sie eine vollständige, nachvollziehbare Grundlage, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
Gerne beraten wir Sie kostenfrei, inwieweit ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag für den entstandenen Schaden notwendig ist.
Kommt ihr direkt zum Unfallort?
Wir kommen dorthin, wo dein Auto steht – egal ob zuhause, in der Werkstatt oder bei dir auf
der Arbeit. Wenn das Fahrzeug fahrbereit ist, machen wir gern einen Termin zur
Begutachtung in deiner Nähe aus.
Wer zahlt das Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem zu 100 % unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten.
Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie unverbindlich und kostenfrei zu allen Fragen rund um Ihr Unfallgutachten.
Was ist, wenn ich mitschuldig bin oder es ein selbstverschuldeter Unfall war?
In dem Fall trägt deine eigene Versicherung die Kosten – abhängig von deiner Police. Auch
hier beraten wir dich gern individuell.
Wie schnell muss ich den Gutachter nach dem Unfall beauftragen?
Je früher, desto besser – damit keine Beweise verloren gehen. Am besten kontaktierst du
uns innerhalb von 2 Tagen nach dem Schadeneintritt.
Was ist, wenn ich mein Auto schon reparieren lassen habe?
Die Beweissicherung sollte vor der Reparatur erfolgen um den Schaden vollständig nachvollziehen zu können. Dennoch kann es auch bei einer bereits durchgeführten Instandsetzung des Schadens möglich sein, ein Gutachten zu erstellen. Hierzu beraten wir Dich gerne individuell.
Gibt es Unterschiede zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden?
Ja – bei einem Haftpflichtschaden (unverschuldet) darfst du den Sachverständigen frei wählen.
Bei Kaskoschäden (Teilkasko oder Vollkaskoschaden) musst du ggf. einen von der Versicherung beauftragten Gutachter
akzeptieren. Hier muss die Beauftragung eines freien Sachverständigen vorab abgestimmt werden um nicht die Kosten des Gutachtens selbst als Versicherungsnehmer tragen zu müssen.
Wie wird der Restwert meines Fahrzeugs ermittelt?
Bei einem Haftpflichtschaden wird der regionale allgemeine Markt für die Ermittlung des Unfallfahrzeugwertes heran gezogen. Hierfür greifen wir auf unsere hauseigene Datenbank in welcher seriöse Fahrzeughändler gelistet sind zurück.
Wer kümmert sich um den Versand des Gutachtens?
Das übernehmen wir gerne für Dich. Egal ob zur Versicherung, zu deiner Werkstatt oder zu deinem Rechtsanwalt. Wir versenden es direkt aus der bei uns angelegten Schadenakte.
Fragen zum Vor-Ort-Service
Was genau ist der Vor-Ort-Service?
Ist der Vor-Ort-Service kostenlos?
Wie schnell seid ihr vor Ort?
Wir versuchen, innerhalb von 60 Minuten bei dir zu sein – je nach Region und Verfügbarkeit.
Schnell und zuverlässig!
Muss ich einen Termin für den Vor-Ort-Service vereinbaren?
Ja, am besten rufst du uns an oder nutzt unser Kontaktformular, damit wir den Termin genau
auf deine Wünsche abstimmen können.
Welche Vorteile hat der Vor-Ort-Service?
Du sparst Zeit und Stress, musst das Fahrzeug nicht bewegen und erhältst trotzdem ein
professionelles, detailliertes Gutachten.
Kommt ihr auch an Wochenenden oder abends?
Auf Anfrage sind wir flexibel – sprech uns gern an, wenn du besondere Zeiten bevorzugst.
Gibt es Regionen, in denen der Vor-Ort-Service nicht angeboten wird?
Wir sind in vielen Regionen tätig, auch außerhalb von Olsberg. Gegebenenfalls sind wir nicht nur in NRW o. Hessen tätig! Auch bundesweit sind wir für Dich da! Wir kümmern uns um schnelle Besichtigung innerhalb von 1-2 Tagen!
Wie lange dauert eine Vor-Ort-Begutachtung?
In der Regel dauert die Begutachtung etwa 30–60 Minuten, abhängig vom Schaden und
Fahrzeugtyp.
Brauche ich vor Ort bestimmte Dokumente?
Ja, es ist hilfreich, wenn du Fahrzeugschein, Unfallberichte oder Fotos bereithältst, falls
vorhanden. So können wir das Gutachten besser vorbereiten.
Kann ich während der Begutachtung Fragen stellen?
Natürlich! Unsere Gutachter erklären dir alles Schritt für Schritt und beantworten gerne deine
Fragen vor Ort.
Fragen zu Kosten & Abrechnung
Wer trägt die Kosten für das Kfz Gutachten?
Im Haftpflichtfall (unverschuldeter Unfall) trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für das Gutachten.
Im Kaskofall sollte mit Ihrer Versicherung abgestimmt werden, ob die Kosten für einen unabhängigen Kfz-Gutachter übernommen werden.
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlen Sie nichts – die Kosten trägt zu 100% die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Was passiert, wenn ich den Unfall selbst verschuldet habe?
Dann übernimmt meist deine eigene Versicherung die Kosten, je nach Vertragsbedingungen.
Wir beraten dich hierzu gern.
Gibt es versteckte Kosten?
Nein – bei uns gibt es keine versteckten Gebühren. Alle Kosten besprechen wir transparent
vorab.
Wie erfolgt die Abrechnung mit der Versicherung?
Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, damit du keine Vorauszahlungen
leisten musst.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Nein, bei unverschuldeten Unfällen musst du nichts bezahlen. Bei anderen Fällen
informieren wir dich vorab über mögliche Kosten.
Was kostet der Vor-Ort-Service?
In den meisten Fällen ist der Vor-Ort-Service für dich kostenfrei, vor allem bei
Haftpflichtfällen.
Kann ich die Kosten für das Gutachten steuerlich absetzen?
Das hängt von deinem Fall ab – oft ist das Gutachten Teil der Schadenregulierung und
daher nicht abzugsfähig. Wir empfehlen, mit deinem Steuerberater zu sprechen.
Gibt es eine Garantie für Kostentransparenz?
Ja, wir legen dir vorab alle Kosten offen und informieren dich, wenn sich etwas ändert.
Wie lange dauert die Kostenklärung?
Meistens innerhalb weniger Tage nach Gutachtenerstellung, wir kümmern uns um eine
schnelle Abwicklung.
Was passiert, wenn die Versicherung die Kosten nicht übernimmt?
Sollte es Probleme mit der Kostenübernahme des Gutachtens geben, unterstützen wir dich bei technischen Einwänden des Versicherers und stehen dir zur Seite – Manchmal macht es auch Sinn, einen Rechtsanwalt zur Geltendmachung zu beauftragen.
Fragen zum Ablauf & zur Abwicklung
Erstellt das Sachverständigenbüro WIMAR auch Kostenvoranschläge?
Sollte es sich um einen Bagatellschaden handeln – oder stellt sich dies nach der Besichtigung durch den Sachverständigen heraus – erstellen wir Ihnen eine Reparaturkostenprognose.
Die Reparaturkostenprognose ist eine neutrale und fachlich fundierte Vorhersage der zu erwartenden Reparaturkosten. Auch diese Kosten werden im Haftpflichtfall in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Wie ist der Ablauf der Gutachtenerstellung?
- Du rufst uns an und gegebenenfalls schickst du uns schon 1-2 Bilder des Schadens
- Wir machen direkt eine Voreinschätzung und geben Dir sofort einen Termin für die Besichtigung
- Besichtigung und individuelle Beratung direkt vor Ort
- Wir erstellen das Kfz-Gutachten
- Versand des Gutachtens an Werkstatt, Versicherung oder Rechtsanwalt
Wie lange dauert die gesamte Abwicklung?
Von der Terminvereinbarung bis zur Gutachtenerstellung in der Regel 1–3 Werktage. Je
nach Schadensumfang kann es schneller oder länger dauern.
Was muss ich zum Termin mitbringen?
Fahrzeugschein, Unfallberichte, Fotos vom Schaden, Versicherungsunterlagen – falls
vorhanden.
Muss ich die Reparatur vor Gutachtenerstellung machen lassen?
Nein, das Gutachten sollte immer vor der Reparatur erstellt werden, um den Schaden
komplett und rechtssicher zu dokumentieren.
Kann ich das Gutachten digital erhalten?
Ja, wir schicken dir das Gutachten per E-Mail oder auf Wunsch per Post.
Wer übernimmt die Kommunikation wenn Einwände der Versicherung bestehen?
Wir kümmern uns natürlich gerne wenn es zu technischen Einwänden der Versicherung kommt und erstellen einen entsprechenden Bericht.
Was passiert, wenn sich der Schaden nach Gutachtenerstellung verändert?
Dann kannst du uns jederzeit kontaktieren – wir prüfen, ob eine Nachbearbeitung oder
Ergänzung nötig ist.
Fragen zur Terminvereinbarung
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Wie kurzfristig kann ich einen Termin bekommen?
Kann ich einen Termin auch außerhalb der Bürozeiten bekommen?
Auf Anfrage sind auch Termine abends oder am Wochenende möglich.
Was passiert, wenn ich den Termin nicht wahrnehmen kann?
Bitte gib uns rechtzeitig Bescheid, dann finden wir gemeinsam einen Ersatztermin.
Wie lange dauert ein Termin?
Etwa 30–60 Minuten, je nach Umfang der Begutachtung.
Brauche ich bei der Terminvereinbarung viele Angaben?
Nein, erst einmal nur deine Kontaktdaten und die Infos zum Fahrzeug. Alles Weitere klären
wir im Gespräch.
Kann ich einen festen Gutachter wünschen?
Ja, wenn du einen bestimmten Sachverständigen bevorzugst, sag uns das gern.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Kein Problem, sag uns einfach Bescheid – wir sind flexibel und finden einen neuen Termin.